Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Etablierung einer Genossenschaft zur Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und geistigen Kompetenzen und fördert, daraus entstehend, das Hineinwirken in die soziale Gemeinschaft. Die Genossenschaft betreibt aufgrund der beruflichen Ausbildung einzelner Mitglieder speziell den Erwerb, Praxis und die Vertiefung austauschfähiger Werte, insbesondere musikalischer Fähigkeiten sowohl der Mitglieder als auch anderer Interessierter. Musik als ein Baustein im geistig-persönlichen Entwicklungsprozess wird dazu als arbeitsteiliger Tauschwert nach einem ganzheitlichen Konzept kultiviert. Der Zuwachs von Fertigkeiten wird in den Kontext der geistigen Bedeutung und wertebasierter gesellschaftlicher Zusammenhänge integriert.
Die Einbrungung von Immobilien und mobilen Anlagegütern ist zulässig. Desweiteren ist die Genossenschaft berechtigt, Vermietung und Verpachtung der in der Genossenschaft befindlichen Wohn- und sonstigen Immobilien/Liegenschaften zu betreiben. Sie ist befugt, Immobilien im eigenen Namen im In- und Ausland zu erwerben, zu betreiben, zu belasten und zu verkaufen. Die Genossenschaft erbringt hierfür alle - auch artfremde - Produktion sowie Dienstleistungen zur Erreichung des Geschäftsgegenstands, insoweit dies gesetzlich zulässig ist.