keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 95 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung, der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für eine weitgehend regenerative Wärmeversorgung, Verteilung und Vertrieb der erzeugten oder beschafften Energie sowie Organisation und Beratung zu Maßnahmen energetischer Gebäudemodernisierung. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung und Beauftragung von Dienstleistungen in diesem Bereich.