Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
a) die Projektierung, Errichtung und das Betreiben von Energieerzeugungsanlagen,
b) das Liefern von Energie an Verbraucherinnen und Verbraucher;
c) Weitere geeignete Tätigkeiten in den Bereichen Mobilität, Datenverarbeitung und Dienstleistungen