keine Nachschusspflicht
80 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben der Genossenschaft am Schluss des für die Auseinandersetzung maßgeblichen Geschäftsjahres gelten als Mindestkapital
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist primär, Grundstück und Gebäude des Vollgut-Areals zu bewirtschaften und umzubauen. Die Genossenschaft kann gegebenenfalls auch Bauten auf weiteren Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und verändern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.