keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 80 % des Gesamtbetrags des Geschäftsguthabens zum Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern die Organisation ihrer Dienstleistung, die Vermittlung und Abrechnung für Betreuungs- und Beratungs-Projekte bei Kundenunternehmen der Genossenschaft an. Zudem sorgt die Genossenschaft für die Qualitätssicherung und die Förderung und Verbesserung im Wissenstransfer zwischen ihren Mitgliedern (z.B. durch Organisation und Durchführung sowie Teilnahme an Schulungen und Fachveranstaltungen) sowohl in Deutschland als auch im Ausland.