Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
a) Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen.
b) Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.
c) Das Betreiben von gemeinsamen Fahrzeugen.