Lädt...
Amtsgericht
Würzburg
9
8
7
6
Nr.
der
a)
Firma
Ein-
b)
Sitz
(Ort
der
Zweigniederlassung)
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
gung
5
4
3
2
Bei
Genossenschaften
mit
beschränkter
Haftpflicht:
8)
Hafisumme
je
Geschäftsanteil
b)
Höchstzahl
der
Geschäftsan-
teile
je
Genosse
Nachschußpflicht
a)
Vorstand
b)
Prokura
c)
Liquidatoren
3
2
0
9
8
7
6
|
4
Blatt
7
3
2
1
GnR
Recdhtsverhältnisse
5
153
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
1
|.al_
Schuhmacher
-
Einkaufsge-
nossenschaft
eingetragene
_Genossenschaft
mit
beschränk-
ter
Haftpflic
b)
Würkburg
\_e)
ist:
Der
gemeinsame
Einkauf
aller
erforderlichen
Rohstoffe
Werkzeuge
und
Maschinen
für
das
Schuhmacherhandwerk.
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
"ist
auch:
3
b)
5
Der
Groß-
und
Einzelhandel
mit
Lederwaren
und
Modeartikeln
aller
Art.
Karteikarte
für
das
Genossenschaftsregister
Arveitsverwältung
Streubing
4
a).
Schmitt
Johannes,
Lehr-
meister
der
Schuhmacherei,
Würzburg
a&
"Schötz
Max,
Geschäftsfüh-
2
urs
"Schön
Franz,
orth.
Schuh-
machermeister,
Würzburg
Das
ursprüngliche
Statut
-
Datum
nicht
mehr
fest-
stellbar
-
wurde
mehrfach
geändert.
Die
Generalversammlung
vom
9.
Mai
1954
hat
das
Muster-
statut
für
Warengenossenschaften,
Ausgabe
”eptember
1953|
Nr.
111/012
angenommen.
-
Das
Statut
wurde
durch
die
Generalversammlung
vom
5.
Mai
1957
in
$
39
Abs.
2,
vom
28.
April
1963
in
%$_39
Abs.
2
‚und
vom
24.
April
1966
in
$$
35
und
38
nach
Maßgabe
der
|
eingereichten
Niederschriften
geändert,
Gemäß
$
11
des
Statuts
erfolgt
die
Abgabe
von
Willens-
erklärungen
und
die
Zeichnung
für
die
Genossenschaft
durch
zwei
Vorstandsmitglieder.
Die
Zeichnung
geschieht
in
der
Weise,
daß
die
Zeichnenden
zu
der
Firma
der
Ge-
nossenschaft
ihre
Unterschriften
beifügen.
ö
Schmitt
Johannes
wurde
durch
die
Generalversammlung
vom
11.
Mai
1952
zum
Vorstandsmitglied
gewählt.
Schötz
Max
wurde
durch
Aufsichtsratsbeschluß
von
7.
Oktober
"1960
zum
Vorstandsmitglied
gewählt.
Schön
Franz
wurde
durch
Aufsicntsratsbeschluß
vom
3.
April
196%
zum
Vorstandsmitzlied
bestellt.
Die
Bekanntmachungen
der
Genossenschaft
erfolgen
unter
ihrer
Firma.
Sie
werden
gezeichnet
von
mindestens
zwei
Vorstandsmitgliedern
oder,
wenn
sie
vom
Aufsichtsrat
ausgehen,
durch
dessen
Vorsitzenden,
Die
Bekanntmachunge
erfolgen,
soweit
die
Veröffentlichtung
des
Jahresab-
schlusses
in
Betracht
kommt,
in
"Blätter
für
Genossen-
schaftswesen",
Organg
des
Deutschen
Genossenschafts-
verbandes
(Schulze-Delitzsch)
e.V.
und
im
Verbandsorgan
des
L.J.V.
Bayern.
a)
Umgeschrieben
von
GnR
Würzburg
1/42
am
9456,
März
1970.
ML
b)
Bl.
16.
mu
m
m
mm
ne
Immo
nen
Te
ne
Ten
rn
rn
nn
rn
nn
nn
nn
nn
|
SHahrungsäüsctz
MM
der
Firma
”
7]
Braun
Hans
Schuhmachermeister,
Würzburg.
Genossenschaft
mit
beschränkter
Nachschußpflicht;
Schmitt
Johannes
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied,.
Zum
weiteren
Vorstandsmitglied
wurde
Braun
Hans
gewählt.
|_Die
außerordentlich
Mitgliederversammlung
vom
14.
Juli
1975
hat
die
Ergänzung
des
Statuts
in
$
2
nach
Maßgabe
der
eingereichten
Niederschrift
beschlossen.
a)
gemäß
Art.
28
1
des
Gesetzes
vom
9.10.1973
(EGBL.
11451)
.von
Amts
wegen
gelöscht
und
Spalte
5
ergänzt
am
4.
März
1974
Gm
ham
a)
9
"Z
1975
AruL
b)
Vfg.
B1./5
a)
29.
Augy
un
v)
veh.
21.
MB
Beschl.Bl.
752
55
Fortsetzung
Rückseite
f
Lädt...
Amtsgericht
Würzburg
Rückseite
von
Blatt...............
Nr.
Bei
Genossenschaften
mit
(
R
5
3
beschränkter
Haftpflicht:
n
a)
Vorstand
der
a)
Firma
a)
Haftsumme
je
Geschäftsanteil
Ein-
b)
Sitz
(Ort
der
Zweigniederlassung)
b)
Höchstzahl
der
Gescäftsan-
b)
Prokura
Rechtsverhältnisse
EEE
BEER
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
[ee
em
c)
Liquidatoren
a)
Tag
der
Eintragung
un
.
und
Unterschrift
gung
Nachschußpflicht
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
5
a)
Schuhmacher-Einkaufsgenossen-
Die
Genossen
Die
Generalversammlung
vom
24.
Juni
1979
hat
ein
neues
a)
29.
A
1980
schaft
e
G
haben
Nach-
Statut
angenommen.
-
„echüsse,
ber
Zwei
Vorstandsmitglieder
können
rechtsverbindlich
für
eine
Haftsunmne
die
Genossenschaft
zeichnen
und
Erklärungen
abgeben.
.
.:
Die
Genossenschaft
kann
auch
durch
ein
Vorstandsmitglied
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
_
der
Einkauf
aller
für
das
Schuhmacherhandwerk
erforder-
lichen
Rohstoffe,
Werkzeuge
und
von
SOON
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
gesetzlich
ver-
Maschinen
sowie
der
Groß-
und
anteil
u
—
treten
werden.
:
:
anteil
zu
nt
Are
SS5Y
Einzelhandel
mit
Lederwaren
und
———
2
———
R
b)
Ifg.
BL.
HB
Modeartikeln
aller
Art.
leisten.
Die
Bekanntmachungen
der
Genossenschaft
werden
unter
Modeartikeln
aller
Art.
_
ihrer
Firma
in
"Das
Deutsche
Schuhnmacherhandwerk"
Beschl.Bl.
7
SB
-
Karl-Maurer-Veriag
in
7340
Geislingen
-—
veröffentlicht.
a)
Krug
Reinhold,
Die
Änderung
des
Statuts
|
a)
11.
April
1986
Kaufmann,
a)
in
$
37
I
(Geschäftsanteil)
wurde
in
der
Mitglieder-
Würzburg
versammlung
vom
20.
Juni
1982,
VIPTBPEIVG
f
b)
in
$
40
(Haftsumme)
wurde
in
der
Mitgliederversammlung
f
vom
9.
Juni
1985
nach
Maßgabe
der
eingereichten
Nieder-|b)
Eintr.Vfg.Bl.
61HB
schrift
beschlossen.
Beschl.Bl.
213
SB
Braun
Hans
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
Krug
Reinhold
wurde
zum
Vorstandsmitglied
bestellt.
a)
Endres
Heribert,
a)
12.
Dezember
1994
Schön
Franz
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
Orthopädieschuhmachermeister,
Endres
Heribert
wurde
zum
Vorstandmitglied
bestellt.
fd,
Lohr
am
Main
"a
Z
8
a)
en
a
nsinz,
Karlheinz
Ziermann
wurde
zum
neuen
Vorstandsmitglied
bestellt.
a)
26.
April
2001
eb.
.08.1959,
BL
Segnitz
Max
Schötz
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
|
2.027
(|
9
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
der
Durch
Beschluss
der
Generalversammlung
vom
24.
Juni
2001
wurde
die
a)
08.
März
2002
Einkauf
aller
für
das
Schuhmacherhand-
Satzung
geändert
und
vollständig
neu
gefasst.
Yichen
Aohstnffe,
Werkzeuge
und
Zwei
Vorstandsmitglieder
-
darunter
der
Vorsitzende
oder
sein
Stell-
Maschinen
sowie
der
Groß-
und
Einzel
a
una
zechtsverbindlich
für
die
Genossenschaft
zeichnen
handel
mit
Lederwaren
aller
Art.
9
9
’
Der
Gegenstand
ist
geändert.
b)
Beschluss
Bl.
439
(SB)
Eine
Nachschusspflicht
besteht
nicht.
Satzung
Bl.
440
ff
(SB)
Der
Jahresabschluss
und
die
sonstigen
Bekanntmachungen
der
Genossen-
schaft
werden
unter
ihrer
Firma
im
Bayerischen
Genossenschaftsblatt
veröffentlicht,
sofern
eine
gesetzliche
Veröffentlichungspflicht
besteht.
Bei
der
Bekanntmachung
sind
die
Namen
der
Personen
anzugeben,
von
denen
sie
ausgeht.
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
|
|
0