Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied, solange die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei von ihnen oder durch einen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gemeinsame Erbingung von Dienstleistungen und Consultingdienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere a) Beratung und Betreuung von Mitgliedern und Dritten im Bereich von Versicherungen und Finanzinstrumenten und -konzepten b) Analyse und Optimierung bestehender Strukturen im Bereich der Versicherungen c) Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen d) Beratung und Betreuung von Mitgliedern, Vereinen, Verbänden und Genossenschaften zur Optimierung der eigenen Serviceangebote und in den Bereichen Projektentwicklung, Digitalisierung, Optimierung von Geschäftsprozessen und strukturelle Ausrichtung e) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.