Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Erbringung von Energieerzeugung und Dienstleistungen im Rahmen einer Produktiv- und Energiegenossenschaft, insbesondere a) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energiequellen, insbesondere Mistverbrennungs- und Photovoltaikanlagen; b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme; c) Beratung und Betreuung von Mitgliedern und Dritten in den Bereichen der Energiegewinnung, Optimierung der entsprechenden Prozesse und strukturelle Ausrichtung sowie Betreuung und der Service der Anlagen; d) Bündelung der Leistungen, Fähigkeiten und Tätigkeiten der Mitglieder sowie Schaffung von Arbeitsplätzen; e) Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern; f) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; g) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Erhöhung der Haftsumme durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen.