| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinsam oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mirt sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfts zu bestellen. |