Ist nur ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Mitglieder des Leitungsorgans gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Förderung der Mitglieder, insbesondere die Be- und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem die Herstellung und Verarbeitung von Biomasse.