Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
a) Erwerb und nachhaltige Nutzung von Immobilien und Betrieb von Wirtschaftsunternehmen b) Die Genossenschaft kann Grundstücke und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen.