Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten sie die Genossenschaft gemeinschaftlich oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Erbringung umfassender Beratungs-, Dienst- und Betreuungsleistungen, insbesondere für Hotels und Boardinghäuser im Bereich Design, Corporate Identity, Hotelsoftware und Zutrittskontrollen; die Aus- und Weiterbildung einschließlich Seminar- und Informationsveranstaltungen; Yachtcharter; die Erbringung von Handelsgeschäften, insbesondere der Einkauf von Waren aller Art im großen und deren Verkauf im kleinen; die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen; der An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien.