| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Anbieten von Dienstleistungen zur Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen. Das reicht u.a. von zentralen Dienstleistungen, über Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen, gemeinsame Entwicklung und Nutzung von IT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits-, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personal-Konzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, und betreuen; sie kann alle im Bereich Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Weiter Erstellung von Mobilitätskonzept sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von Familien; kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen; Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch insbesondere europäischen Kulturgutes besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik; Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |