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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Auftritt der Mitglieder am Absatzmarkt, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung sowie der Einkauf von Waren und Dienstleistungen zur Nutzung durch die Mitglieder oder zum Weiterverkauf.