| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. (3) Gegenstände des Unternehmens sind: a. kaufmännische Verwaltung b. Managementdienstleistungen c. die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebes und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten, d. die Bewahrung und Erforschung europäischen Kulturgutes insbesondere auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), und Literatur (Bücher), e. der Erbwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen, f. die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen durch Bildungsreisen der Mitglieder, g. die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von: Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits-/Pflege- und Wellnessprodukten und Dienstleistungen, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, h. die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens, i. gemeinschaftlicher Einkauf von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der Entfaltung eines gemeinsamen Geschäftsbetriebs und der Förderung darauf im Wesen einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft. |