Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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GnR 2650
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
1
a)
WBG Immopark-Haar eG
b)
Haar, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Rechnerstr. 28, 85540 Haar
c)
Ankauf von Immobilien auf
Leibrentenbasis; Ankauf von Immobilien
auf Zeitrentenbasis; Verwertung der
Immobilien im Bedarfsfall; Ankauf von
Grundstücken auf Erbbaubasis;
Gewährung von Darlehen an Mitglieder.
Keine Nachschusspflicht.
a)
Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er
die Genossenschaft allein. Sind
mehrere Vorstände bestellt, wird die
Genossenschaft von zwei Vorständen
gemeinsam oder von einem Vorstand
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt,
im Namen der Genossenschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen
b)
Vorstand:
Riedl, Robert Josef, Haar, *XX.XX.1960
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung errichtet am 25.08.2014 mit
Nachträgen vom 12.11.2014.
a)
15.12.2014
Lohner
b)
Satzung Bl. 4 SB;
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c)
Ankauf von Immobilien auf
Leibrentenbasis; Ankauf von Immobilien
auf Zeitrentenbasis; Verwertung der
Immobilien im Bedarfsfall; Ankauf von
Grundstücken auf Erbbaubasis;
Gewährung von Darlehen an Mitglieder;
Zahlung einer Sofortrente an Mitglieder.
a)
Die Generalversammlung vom 05.02.2016 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde unter anderem der Gegenstand
(§ 1 der Satzung) geändert.
a)
06.07.2016
Dorfmeister
3
c)
Ankauf von Immobilien auf
Leibrentenbasis; Ankauf von Immobilien
auf Zeitrentenbasis; Verwertung der
Immobilien im Bedarfsfall; Ankauf von
Grundstücken auf Erbbaubasis; Zahlung
einer Sofortrente an Mitglieder.
a)
Die Generalversammlung vom 27.04.2018 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurde der Gegenstand (§ 1 der
Satzung).
a)
14.12.2018
Dorfmeister
Abruf vom 04.01.2025