Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, wird die die Genossenschaft von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Verwertung der von den Mitgliedern selbst erzeugten Kartoffeln, Obst, Gemüse, Getreide, Biomasse sowie die Zurverfügungstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften.