Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. (012)
Gegenstand
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere, ökologisch und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Insbesondere fördert die Genossenschaft selbstbestimmtes und gemeinschaftliches Wohnen. Die Genossenschaft kann Grundstücke und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftseinrichtungen und Räume für Gewerbebetriebe sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 80 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres