Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder die Genossenschaft gemeinsam. Jeder Vorstand ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Entwicklung und Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.