| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreteten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen, dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Güter und Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Vertrieb der Dienstleistungen, Produkte und Beratungsleistungen der Mitglieder; b) genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Beratung sowie kaufmännische Dienstleistungen für die Mitglieder, Coaching, Consulting von Unternehmern sowie die beratende Begleitung; c) Public relations-, Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungsdienstleistungen sowie gemeinschaft- licher Bürobetrieb; d) Veranstaltung, Durchführung von Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen jeglicher Art, auch international; e) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Versicherungen, Energie, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern; f) gemeinschaftlicher Betrieb von Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungskonzepten; g) Verwertung von Rechten und Lizenzen der Mitglieder. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG). |