| Text | Die Generalversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 Abs. 2 b und Abs. 3 (Zweck und Gegenstand), 3 Abs. 3 b (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 e (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 Abs. 1 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds), 12 e (Pflichten der Mitglieder), 18 Abs. 1, Abs. 2 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 Abs. 4 (Willensbildung), 21 (Kredite an Vorstandsmitglieder), 22 Abs. 2 und Abs. 4 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 Abs. 2 g und Abs. 3 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), 24 Abs. 5 (Zusammensetzung und Wahl), 25 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 7 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 Abs. 4 und Abs. 5 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 Abs. 3 (Frist und Tagungsort), 28 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 33 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 (Abstimmung und Wahlen), 35 Abs. 2 (Protokoll), 37 Abs. 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 Abs. 2 (Gesetzliche Rücklage) und § 47 (Bekanntmachungen). Eingefügt wurden: §§ 19 Abs. 2 (Willensbildung), 35 Abs. 5 (Protokoll), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung, virtuelle Generalversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton). Die bisherigen Abs. 2 und 3 des § 19 werden zu § 19 Abs. 3 und 4. Das Inhaltsverzeichnis wurde neu gefasst und um die neueingeführten Paragraphen erweitert. |