Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Kempten
(Allgäu)
Nummer der Firma:
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GnR 851
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bergbauern-Sennerei Hüttenberg eG
b)
Hüttenberg
c)
Verwertung der von den Mitgliedern in
ihrer Wirtschaft gewonnenen Milch.
Gemeinschaftliche Benützung von
landwirtschaftlichen Maschinen und
Betriebseinrichtungen.
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme des ersten
Geschäftsanteils beschränkt. Die
Haftsumme für den ersten
Geschäftsanteil beträgt 1.500,--
DM.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder, darunter der
Vorsitzende oder dessen
Stellvertreter, vertreten.
b)
Vorsitzender:
Mayr, Herbert, Ofterschwang,
*XX.XX.1959
Stellvertreter:
Oßwald, Robert, Landwirt, Bettenried
Vorstand:
Auffinger, Ludwig, Ofterschwang,
*XX.XX.1968
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 06.07.1934 zuletzt geändert am
14.05.1996
b)
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und
endet am 31. Dezember.
a)
22.01.2003
Wintzen
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.02.1935.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Statut Bl. 93/118 SB.
2
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme des ersten
Geschäftsanteils beschränkt. Die
Haftsumme für den ersten
Geschäftsanteil beträgt 800,--
EUR.
a)
Die Generalversammlung vom 26.08.2002 hat
die Änderung des Statuts beschlossen.
Geändert wurden: § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben)
und § 40 (Nachschußpflicht).
a)
12.03.2004
Heringlehner
b)
Anmeldung Bl. 135/136 SB
Beschluß Bl. 137/140 SB
3
b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstand:
Mayr, Herbert, Ofterschwang,
*XX.XX.1959
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorsitzender:
Auffinger, Ludwig, Ofterschwang,
*XX.XX.1968
a)
30.12.2013
Hübner
Abruf vom 29.12.2024