Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. (012)
Gegenstand
Der Betrieb einer Wohnungsgesellschaft. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen, der Betrieb von Solaranlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 20 % der in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen der Genossenschaft