Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglider gemeinsam vertreten. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Erwerb von forst- und landwirtschaftlichem Grund und Boden (incl. Wald), dessen Verpachtung, Bewirtschaftung und Vermarktung. Der Bau und Erwerb von Wohnimmobilien (insbesondere altersgerechtes Wohnen), deren Vermietung sowie Verkauf. Der Bau oder Erwerb von Anlagen zur Energieerzeugung aller Art. Desweiteren die Vermarktung der aus o. g. Aktivitäten gewonnenen Energie/Produkte/Sachwerte an die Mitglieder und an Unternehmen sowie Energieversorgungsunternehmen, sowohl an private als auch an juristische Personen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 90% der gezeichneten Geschäfts- anteile.