| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes, die Versorgung der Mitglieder mit Wärme die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien, der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Offentlichkeitsarbeit Der Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind. und Projekte die der allgemeinen Entwicklung des Dorfes dienen. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |