Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere a) Beratung und Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge mit nachhaltigem Liquiditätskonzept; b) Beratung zu Konzepten des Vermögensaufbaues und der Vermögenssicherung; c) Analyse und Optimierung von bestehenden Strukturen im Bereich von Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge; d) Vermittlung von Immobilien; e) Schaffung von Arbeitsplätzen; f) Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere Schulungen und Kurse; g) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; h) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.