Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Versorgung der Mitglieder mit Wärme sowie der Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien jeder Art. Die Beteiligung an unter a) und b) genannten Anlagen Der Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind. Die Errichtung und der Betrieb eines Versorgungsnetzes für schnelles Internet.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 % des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.