Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Versorgung der Mitglieder mit Wärme sowie Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes. Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien jeder Art. Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind. Errichtung und Betrieb von möglichen Energie- bzw. Versorgungsnetzen.