Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und Versorgung der Mitglieder mit Wärme sowie der Betrieb eines Wärmeversorgungsnetzes. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien jeder Art. Der Handel mit Erzeugnissen, die dem Gegenstand der Genossenschaft dienlich und förderlich sind.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Nachschusspflicht: 3.000,00 EUR je Geschäftsanteil.