Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände oder einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erzeugung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung. Erwerb, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden, unter Bedingung einer regional eingebundenen ökologischen Bewirtschaftung und im Sinne des Zweckes der Seelawi Genossenschaft. Durchführung und Organisation von kulturellen, sozialen und informatorischen Veranstaltungen und Maßnahmen im Sinne des Zweckes der Seelawi Genossens chaft. Die ökologische Erzeugung von erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch.