Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitlieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Entwicklung und Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Beteiligung an anderen Gesellschaften. Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten. Bewahrung und Erforschung europäischen Kulturgutes insbesondere auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), und Literatur (Bücher). Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Beteiligungen. Die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen durch Bildungsreisen der Mitglieder. Die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits/Pflege- und Wellnessprodukten und Dienstleistungen, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile