Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. Herstellung, Handel und Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln und -geräten mit Beratungen; b. Wellnessangebote, manuelle oder maschinelle Anwendungen und Produktvertrieb im Wellness-, Gesundheits- und Kosmetikbereich mit Beratungen; c. Naturkundliche, ganzheitliche Beratung und Seminararbeit; d. wirtschaftliche, kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege, Entwicklung, Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern; e. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. f. Erhöhung der Energie-Effizienz an Gebäuden aller Art mittels Handel, Vertrieb und Errichtung von geeigneten Anlagen.