Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Genossenschaft handelt.
Gegenstand
Die ambulante und teilstationäre medizinische, pflegerische, palliative, psychosoziale und spirituelle Versorgung.