| Gegenstand | Gegenstand der Genossenschaft ist das Betreiben jeglicher Art von rechtlich zulässigem Geschäft, das zur Erwirtschaftung von Mitteln beiträgt, dem Zweck der Genossenschaft dient und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen lässt. Der Zweck der Genossenschaft schließt insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Aktivitäten ein: a) Unternehmen und Organisationen: Aufbau, Beteiligung, Betrieb und Veräußerung von Unternehmen und Organisationen. b) Immobilien: Die Genossenschaft kann weltweit Immobilien und grundstücksgleiche Rechte und sonstige Rechte erwerben, bereitstellen, vermieten, bewirtschaften und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft überlässt gegen ein Nutzungsentgelt die Wohn- und Geschäftsräume vorrangig ihren Mitgliedern c) Gemeinschaftliche Einkauf von Waren und Dienstleistungen d) Handel mit Waren und Erbringung von Dienstleistungen e) Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögenswerten |