lst nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam oder von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Förderung der Mitglieder im Sinne des § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes. Gegenstand der Genossenschaft ist die Sicherung der haus-, kinder- und jugendärztlichen Versorgung im Planungsbereich Aalen durch die Gründung und das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren und von Zweigpraxen, die Unterstützung von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, die Förderung der sektorenübergreifenden sowie multiprofessionellen Zusammenarbeit, Case Management, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Genossenschaft arbeitet gemeinwohlorientiert.