Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Zweck der Genossenschat ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von regenerativ erzeugten Energien und die damit verbundenen Nebengeschäfte. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.