| Gegenstand | a. Die Genossenschaft kann sämtliche Formen von Immobilien vermitteln. b. Die Genossenschaft führt Unternehmensberatung, jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung durch. c. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. d. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. e. Die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von: Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. f. Treffen von Maßnahmen und unternehmerischen Entscheidungen, welche geeignet sind, die Geschäftsgegenstände zu fördern. Wie besipielsweise die Beteiligungen an anderen Unternehmen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen zu gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin zu fungieren. Zur Erfüllung der Förderung der Geschäftsgegenstände kann sich die Genossenschaft der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. g. Die Förderung der Mitarbeiter in Maßnahmen und Aktivitäten der Weiterbildung, Schulung sowie Umschulung und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. h. Die Förderung des Betriebsklimas durch Maßnahmen wie Aktivitäten, welche die Teamentwicklung, -bildung und den Teamgeist des jeweiligen Mitarbeits fördert und stärkt. i. Die Förderung der Mobilität der Mitglieder. |