Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei von ihnen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft und zugleich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen.