Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft konzentriert sich auf bedarfsgerechtes, preisbewusstes und bezahlbares Bauen und Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, für Jung und Alt. Die Genossenschaft dient auch der Realisierung eines selbst verwalteten Wohnens in Gemeinschaften. Sie unterstützt selbst verwaltete Wohnformen innerhalb der Genossenschaft sowohl beim Aufbau als auch beim Bestehen; hierzu bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern Dienstleistungen in Bezug auf Wohnen und Leben in gemeinschaftlich verwalteten Wohnformen an. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren.