Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Erzeugung, Beschaffung und der Vertrieb von Wärme und anderer Energie. Gegenstand ist auch die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Heizanlagen, anderer Energieanlagen und eines Nahwärmenetzes sowie die Beratung der Abnehmer in Fragen der Wärmeversorgung.