Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Der Betrieb eines Dorfladens für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.