Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
- Der gemeinschaftliche Einkauf von medizinischen Geräten und Materialien, Einrichtungen und Gegenständen für Arztpraxen; - Unterstützung der Mitglieder insbesondere in den Bereichen Investitionen, Kommunikation durch Nutzung moderner Techniken, Einführung von Qualitätsmanagementsystemen; - Einbringung von Serviceleistungen und medizinisch-technischen Dienstleistungen für die ärztliche Tätigkeit der Mitglieder, für Berufsorganisationen der Ärzte, für Krankenhäuser und andere Einrichtungen; - Förderung der Vermarktung der Leistungen der Mitglieder insbesondere gegenüber Kostenträgern, Organen der ärztlichen Selbstverwaltung, politischen Institutionen und Genehmigungsbehörden; - Förderung von berufspolitischen Aktivitäten, Weiterbildungsveranstaltungen und von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitsberatung und Gesundheitserziehung; - Ausstattung und Betrieb von medizinischen Einrichtungen aller Art. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit Kostenträgern als Managementgesellschaft. Betrieb einer Honorarabrechnungsstelle und Durchführung aller Dienstleistungen der ärztlichen Honorarabrechnung.