Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Versorgung mit Heizenergie über ein Nahwärmenetz. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.