Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Gegenstand
Förderung von Kunst und Kultur, speziell auf dem Sektor des Films durch den Betrieb eines jedermann zugänglichen, nichtgewerblichen Programmkinos, in dem künstlerisch wertvolle und in besonderem Maße informative Filme und andere Medien gezeigt werden.