Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Gemeinschaftlicher Einkauf von Bedarfsgütern aller Art im Großen und Abgabe im Kleinen, durch den Betrieb und den Unterhalt von Verkaufsläden. Die Genossenschaft soll insbesondere Erzeugnisse regionaler, nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktion berücksichtigen.