| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere a) Beratung und Betreuung von Dritten und Mitgliedern in den Bereichen Einführung, Anpassung, Optimierung, Erweiterung von Arbeits- und Geschäftsprozessen; b) Beratung und Betreuung von Mitgliedern und Dritten in den Bereichen der Verwaltungstätigkeiten im jeweiligen Bereich der Auftraggeber; c) Unterstützung und Übernahme der Erstellung von Angeboten sowie bei der Teilnahme an Ausschreibungen; d) Abwicklung von Lohn- und Finanzbuchhaltung; e) Buchhaltung, Kontierung, Rechnungsprüfung und Rechnungswesen sowie allgemeine Verwaltungs- und Bürodienstleistungen; f) Beratung und Betreuung von Unternehmen in den Bereichen Projektentwicklung, Backoffice, Personalführung, Personalbindung und strukturelle Ausrichtung; g) Organisation und Veranstaltung von Schulungen und Seminare sowie Webinaren für Mitglieder und Dritte; h) Bündelung der Beratungsleistungen der Mitglieder sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung und Schaffung von Arbeitsplätzen; i) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Reisen, Versicherungen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern; j) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen; k) Förderung der Entwicklung der Mitglieder in sozialen, kulturellen und persönlichen Kompetenzen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |