Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Förderung des Absatz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (auch verarbeitet) nach festgelegten Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen und der gemeinsame Einkauf von Betriebsmitteln.