Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
a) Die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, b) die Versorgung der Mitglieder mit umweltfreundlich erzeugter Wärme durch Errichtung und Unterhaltung eines Nahwärmenetzes, c) die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien d) die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region.