Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbaren Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz übernehmen.